Aufnahmevereinbarungen
1. Probezeit
Für jeden Programmteilnehmer besteht nach der Aufnahme eine dreiwöchige Probezeit. Innerhalb dieser entscheidet das Mitarbeiterteam, ob ein weiterer Verbleib möglich und angebracht ist.
2. Drogen
Bei deiner Aufnahme kannst du bereits unter Beweis stellen, dass du für die Rehabilitation voll motiviert bist, indem du nüchtern kommst und alle mitgebrachten Drogen und Medikamente sofort abgibst. Es kann sein, dass dein Gepäck und deine Kleider im Zuge der Aufnahme kontrolliert werden.
3. Nikotin und Alkohol
Wir sind alle Nichtraucher in unserer Gemeinschaft. Das soll dir auch helfen, auf das Rauchen zu verzichten. Kein Drogenabhängiger ist dauerhaft geheilt, solange er nicht von der Nikotinsucht frei ist. Außerdem passiert ein Rückfall meistens über das Zigarettenrauchen.
Es wird während der Rehabilitation grundsätzlich kein Alkohol getrunken.
4. Sexuelle Kontakte und Beziehungen
Solange du bei uns bist, musst du dich jeglichem außerehelichen Geschlechtsverkehr enthalten und die Beziehungspflege "zum anderen Geschlecht" unterlassen. Du brauchst die Zeit der Rehabilitation zur Wiederherstellung deiner Person.
5. Kontaktsperre und Besuche
Die Kontaktsperre dient in erster Linie als Schutzraum, um dich vor dem Einfluss der Drogenszene zu bewahren. Sie umfasst Ausgang, telefonischen und brieflichen Kontakt. Briefe werden von den Gästen nur nach Absprache mit den Mitarbeitern geschrieben und versandt. Post wird im Beisein eines Mitarbeiters geöffnet und gelesen.
Ausgang wird frühestens nach 3 - 6 Monaten gewährt. Bei Arztbesuchen und Amtswegen wird dich ein Mitarbeiter begleiten. Eventuell vom Arzt verordnete Medikamente werden unter Verschluss gehalten und nur in vorgeschriebenen Dosen eingenommen.
Besuche bedürfen der Zustimmung der Hausleitung. Während der Gefährdungsphase dürfen sie nur im Aufenthaltsraum, nicht im Zimmer, unter Aufsicht eines Mitarbeiters stattfinden.
6. Umgang mit Literatur, Musik, Telefon, Haustieren
Da wir in unserer Gemeinschaft nach den Grundsätzen der Bibel leben, glauben wir, dass das Wort Gottes heilende Wirkung hat. Deshalb bestehen wir darauf, dass du auf Musik und Literatur aus deiner Drogenvergangenheit verzichtest.
Der Gebrauch von Literatur, CD`s, Musikkassetten, MP3-Playern, Musikinstrumenten bedarf der Zustimmung der Mitarbeiter. Das Telefonieren ist ebenfalls nur nach Absprache mit einem Mitarbeiter erlaubt. Mobiltelefone dürfen nicht verwendet werden.
Radio- und Fernsehgeräte sind grundsätzlich vom Gebrauch ausgeschlossen.
Es ist nicht möglich, dein Haustier mitzubringen.
7. Geldangegelegenheiten
Wenn du Anspruch auf Geld vom Sozialamt oder Arbeitsamt hast, werden wir dies mit dir gemeinsam beantragen. Davon zahlst du € 410,-- im Monat für Essen, Wohnen und Energiekosten. Du verfügst über dein restliches Geld. Jeder Gast sollte allerdings nicht mehr als 5 Euro bei sich tragen.
8. Umgang mit Mitarbeitern und anderen Programmteilnehmern
Während der Rehabilitation sollst du lernen, die Herausforderungen des Alltags anzunehmen. Deshalb erwarten die Mitarbeiter von dir, dass du ihren Anweisungen nachkommst und auch die anfallenden Arbeiten erledigst.
Gespräche über deine Drogenvergangenheit, die der Behandlung nicht dienlich sind, haben zu unterbleiben. Deine Bereitschaft zur aktiven Teilnahme am Rehabilitationsprogramm (Andachten, Bibelstunden, Gottesdienste, Arbeitszeit, Gemeinsame Freizeitgestaltung) ist Grundbedingung für eine erfolgreiche Rehabilitation.
Der Aufnahmebogen mit detailierten Informationen
|